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Die Hausordnung des Campingplatzes
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Als Gast am Lyngstrand sollen Sie sich wohl fühlen und eine gemütliche
Abwechslung vom Alltag bekommen können. Deshalb wünschen wir Sie nicht
als Erstes mit einer unfassenden Hausordnung von Vorschriften und
Verboten zu begrüßen. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass
jeder machen kann, was er will. Sondern hat jeder, der sich hier aufhält,
eine persönliche Verantwortung dafür, dass die Verhältnisse durch Rücksichtnahme
und das Sauberhalten des Gebiets angenehm bleiben. Die
Standardhausordnung für Campingplätze ist
unten wiedergegeben und ist außerdem auch an der Rezeption
ausgehängt. Sollten Sie über irgendetwas im Zweifel
sein, gilt die Hausordnung, wenn nicht etwas anderes besprochen
ist. Innerhalb des Campingbetriebs wohnen viele Menschen auf einer begrenzten Fläche. Sie sind unterschiedlich und haben verschiedene Gewohnheiten und genau das ist es, was Camping auch so spannend und bezaubernd macht. Dies bedeutet aber auch, dass gewisse Regeln gelten müssen, damit die Gäste einander nicht zur Last fallen. Für Gäste, die Saison- oder Jahresverträge abgeschlossen haben, gelten andere Regeln über die Standardhausordnung hinaus. (Sehen Sie diesen Abschnitt) 1. Die Gäste müssen sich bei der Ankunft bei dem Verantwortlichen/in der Rezeption registrieren. Legitimation muss auf Anforderung vorgezeigt werden. Es wird bei der Ankunft abgerechnet, wenn nicht etwas anderes besprochen wird. 2. Die Gäste müssen sich nach den Anweisungen der Bedienung richten und sich mit den Richtlinien und eventuelle Sonderbestimmungen bekannt machen (Feuerschutz, Angelvorschriften usw.) 3. Ohne Sondergenehmigung kann ausschließlich Campingausrüstung von normaler Art und Größe verwendet werden. Dies gilt auch für Einrichtungen im Zusatz zum Zelt, Wagen und Wohnwagen, wie Zäune, Holzterrasse und Ähnliches. In die Erde zu graben ist nicht erlaubt. 4. Hunde müssen angeleint und vorzugsweise außerhalb des Campinggebiets ausgeführt werden. Innerhalb des Campinggebiets ist eine Hundetüte immer zu benutzten. 5. Abfall, Abwasser und feuergefährliches Material werden auf der angewiesenen Stelle entsorgt. Die Gäste müssen auf dem zugeteilten Platz für Sauberkeit und Ordnung sorgen. Zeigen Sie bitte besondere Rücksicht bei den Trinkwasserquellen. 6. Gefährliche und unnotwendig lärmende Aktivitäten dürfen innerhalb des Campingplatzes nicht stattfinden. Motorisierter Verkehr muss auf ein Minimum und auf Ganggeschwindigkeit begrenzt werden. 7. Zwischen 23.00 und 07.00 herrscht Ruhe. In diesem Zeitraum sollte keine Ein- oder Ausfahrt stattfinden. 8. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ohne die Gutheißung der Bedienung nicht erlaubt. 9. Gäste, die die Anweisungen nicht einhalten, sich unanständig benehmen oder die Ruhe und Ordnung stören werden vom Campingplatz verwiesen, wenn notwendig mit Hilfe der Polizei. 10. Der Campingplatz kann nicht für das Eigentum der Gäste haften. Schaden müssen vom Schädiger ersetzt werden. 11.
Wenn nicht etwas anderes verabredet ist, muss die
Wohneinheit, sei es den angewiesenen Platz oder eine Wohnung, vor 13.00
am Tag der Abreise geräumt und gereinigt verlassen werden. |